
Urteil des EuGH: Widerrufsbelehrungen fast aller Kredite seit 2010 unwirksam
Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) muss eine Widerrufsbelehrung bei Verbraucherkreditverträgen klar und prägnant
sein. Eine in Deutschland häufig verwendete Widerrufsbelehrung ist allerdings unklar und für den Verbraucher nicht verständlich.
Konkrekt bedeutet es, dass die Widerrufsfrist in vielen Verträgen, die seit Juni 2010 geschlossen worden sind, nicht angelaufen ist. Normalerweise hat ein Verbraucher ein 14-tätiges Widerrufsrecht. Da aber eine verständliche Widerrufsbelehrung nicht ausgehändigt wurde, hat ein Verbraucher bis heute das Recht auf Widerruf.
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Welcher Kredit ist betroffen?

Widerruf des Autokredits oder Leasingvertrags
Um die 20 Millionen Autokredite haben unwirksame Klauseln. Nutze jetzt deine Chance und lass deinen Vertrag prüfen. Mit Hilfe des Urteils kannst du einen teuren Auto-Kreditvertrag auflösen oder ein neues Fahrzeug kaufen.
✓ volle Rückzahlung erhalten
✓ Sondertilgungen & Anzahlungen erhalten
✓ Fahrzeug ohne Wertersatz zurückgeben
Voraussetzungen, um einen Auto-Finanzierungskredit widerrufen zu können:
- Abschluss nach November 2002
- Du hast den Vertrag privat - als Verbraucher - abgeschlossen
- Vertrag läuft noch oder der Vertrag ist noch nicht allzu lang beendet

Baukredit bzw. Immobilienkredit
Etwa 90 Prozent aller Kreditverträge sind widerrufbar, sodass viele Kreditnehmer auch noch Jahre nach Abschluss das Widerrufsrecht nutzen können.
✓ Keine Vorfälligkeitsentschädigung
✓ Verzinsung der eigenen Raten
✓ Senkung der Zinsen durch Umschuldung
✓ Vorzeitige Ablösung des Kredits
Voraussetzungen, um einen Immobilienkredit widerrufen zu können:
- Abschluss des Vertrags liegt zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016
- Vertragsschluss liegt noch nicht ein Jahr zurück
- Du hast den Vertrag privat - als Verbraucher - geschlossen

Alle übrigen Kredite
Unabhängig davon, ob es sich um die Finanzierung von Möbeln oder Elektronik handelt - auch diese Verträge können widerrufen werden.
✓ Finanzierungsvertrag beenden
✓ Verzinsung der eigenen Raten
✓ Rückzahlung der Tilgungsraten
✓ Keine Vorfälligkeitsentschädigung
Bei Verträgen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen worden sind, kannst du die Ware zurückgeben, ohne dafür eine Nutzungsentschädigung zahlen zu müssen! Somit hast du kostenfrei die Ware genutzt.
Welche Verträge sind betroffen?
- Finanzierung von Küchen, Sofa, etc.
- Finazierung von Smartphones, TV, Laptop etc.
- Sonstige Darlehen
- 0%-Finanzierungen
Wie funktioniert es?
Wir verhelfen dir zu deinem Recht
Du meldest deinen Fall und übermittelst die Vertragsunterlagen. Unsere Rechtsanwälte prüfen kostenlos deine Dokumente und besprechen alles weitere mit dir.
Fragen und Antworten
Wie läuft das weitere Vorgehen ab?
Bei jurpartner setzen wir auf Qualität statt auf Quantität – wir und unsere Rechtsanwälte nehmen dein Anliegen ernst und beschäftigen uns intensiv mit der Beantwortung deiner Fragen.
Sollte uns einmal nicht die sofortige Lösung deines Konflikts gelingen, berät dich dein Rechtsanwalt transparent zu deinen Erfolgschancen und schlägt dir ggf. weitere Schritte vor. Die anfallenden Kosten sind hierbei jederzeit transparent.
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