Formulierungen im Arbeitszeugnis – „stets bemüht“ ist nicht gut gemeint
Wenn das Arbeitsverhältnis endet, steht dir als Arbeitnehmer ein schriftliches Arbeitszeugnis zu – dies legt § 109 Abs. 1 der Gewerbeordnung so fest. Du hast damit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wie dieses dann allerdings ausfällt, ist eine andere Frage – und hinter den oft äußerst positiv klingenden Formulierungen verbirgt sich nicht allzu selten eine weniger wohlwollende Beurteilung. In diesem Artikel erfährst du, worauf du bei der Zeugnissprache achten solltest, was genau es mit der verschlüsselten Schulnotenskala auf sich hat – und was du tun kannst, wenn du mit den Formulierungen in deinem Zeugnis unzufrieden bist.